Mit der am 25. Mai 2018 in Kraft setzenden EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) werden wir vom Förderverein "Kunst hilft Jugend e.V." noch sensibler mit Fotos und Datenmaterial umgehen, wie wir dies ohnehin schon getan haben! Deshalb finden Sie auf unserer Homepage auch nur noch bereits veröffentlichte Artikel und Pressefotos, wo die ausdrückliche Genehmigung zur Veröffentlichung und die klare Nutzung der Fotos und Daten vorliegt! Die neuen Anforderungen haben auch auf Vereine zum Teil gravierende Auswirkungen, und lassen leider viele bisherige ausführliche Bilddokumentationen nicht mehr so zu, wie wir es Ihnen gerne angeboten hätten. Bei zukünftigen Projekten bitten wir Sie daher, uns schriftlich mit dem Fotografieren zu beauftragen und Einverständniserklärungen zur Veröffentlichung einzelner Mitwirkender einzuholen, oder die Dokumentation selber zu übernehmen und uns dann ein Pressefoto gemäß der Anforderungen aus der neuen EU-DSGVO zur Verfügung zu stellen.
Wir bitten um Verständnis!
Ihr Datenbeauftragter des Fördervereins "Kunst hilft Jugend e.V." und Projektleiter von
EveryDayART
Die Ziele der EU-DSGVO sind der Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten (Art. 1 Abs. 2 DSGVO) und der freie Verkehr personenbezogener Daten (Art. 1 Abs. 3 DSGVO). Die vorangestellten Ziele sollen durch die in Art. 5 DSGVO festgelegten Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten erreicht werden:
Rechtmäßigkeit, Treu und Glauben, Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung, Integrität und Vertraulichkeit, Rechenschaftspflicht.